Intelligente Entgeltgestaltung
Staatliche Boni bieten zusätzliche Möglichkeiten.
Durch den Wegfall der Sozialversicherung und der Steuerbelastung bei alternativer Gehaltsauszahlung kann zum Beispiel der Arbeitgeber eine höhere Bruttoeinzahlung in die Altersvorsorge leisten verglichen mit einer eigenständig privaten Zahlung seitens des Arbeitnehmers. Dies ist ein staatlicher Anreiz. Der Arbeitgeber entlastet die Arbeitnehmer indem er ein weiteres Standbein für den Eintritt ins Rentenalter durch die Altersvorsorge aufbaut. Aufgrund der individuellen Gestaltungsmöglichkeiten in der Einzahlungsphase können Unternehmer in Phasen einer großen Gewinngenerierung Beiträge im Voraus leisten und somit die Zahlungsverpflichtungen in überschaubaren Zeiträumen selbst steuern. Die Ersparnis der Sozialversicherung ist auch für den Arbeitgeber deutlich spürbar. Die Einzahlungen können dann wiederum durch den Unternehmer beliehen werden.
Zusätzlich zur Altersvorsorge kann der Unternehmer seinen Mitarbeitern Zuwendungen, u. a. bei der „Mittagessensversorgung“, bei der Fahrt zur Arbeit oder bei der Bezahlung des Kindergartens leisten. Dies steigert aufgrund der Befreiung von Sozialabgaben den Lohn und wirkt sich positiv auf die soziale Wahrnehmung des Unternehmens aus.
Ihr Vorteil:
- Reduzierung der Sozialabgaben
- Alternatives Finanzierungsinstrument
- Liquiditätsschonend
- Optimale Gewinnverwendung
- Auf Naturallöhne fallen bis zu einer gewissen Grenze keine Sozialversicherungen an
- Bilanzneutral und keine Pensionsrückstellungen
Brutto-Netto-Rechner
Mit unserem Gehaltsrechner können Sie sich kostenlos und ohne Angabe persönlicher Daten Ihr Netto-Gehalt berechnen lassen. So lässt sich z.B. schon im Vorfeld der nächsten Gehaltsverhandlung feststellen, wie viel von der Brutto-Gehaltserhöhung nach Abzug von Steuer und Sozialversicherungsbeiträge netto in der eigenen Geldbörse ankommt.
Die Auswertungen dienen als Orientierung zum Brutto-Netto-Vergleich und zum Vergleich der Möglichkeiten für eine intelligente Entgeltgestaltung. Für die Korrektheit der Berechnungen übernimmt B-Lohn keine Haftung.



